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Tipps zur Anstellung von Putzfrau - Tipps und Tricks
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Tipps zur Anstellung von Putzfrau
Wer wünscht sich nicht eine Perle im Haushalt? Viele können oder wollen die wöchentliche Reinigung nicht selbst machen. Eine gute Fee, die einem die Wohnung auf Hochglanz bringt ist eine grosse Erleichterung. Wer eine Haushaltshilfe beschäftigt – und sei dies auch nur für wenige Stunden in der Woche – ist Arbeitgeber. Auch ohne schriftlichen Vertrag besteht ein Arbeitsverhältnis, und wer Arbeitgeber ist, der hat auch Rechte und Pflichten.
Saubere Verträge sind gefordert
Oftmals wünschen sich Putzfrauen ein schwarzes Arbeitsabkommen. Sie möchten keine Sozialversicherung, weil sie glauben, damit besser zu fahren und so mehr Geld zu verdienen. Doch diese Rechnung geht sicher nicht auf, vor allem nicht im Alter.
Was gilt als Hausdienstarbeit?
Die Arbeitgeber sollten deshalb für die Sicherheit von beiden Parteien auf einem Anstellungsvertrag beharren.
Ein sauberes Arbeitsverhältnis beinhaltet folgende Punkte:
1.)Arbeitsvertrag
Verantwortungsbewusste Arbeitgeberinnen schliessen mit der Putzfrau einen Arbeitsvertrag ab. Beim Dachverband Hauswirtschaft können Sie einen Musterarbeitsvertrag bestellen. Handeln Sie faire Arbeitsbedingungen aus.
2.) AHV / IV / ALV Beiträge
Rechnen Sie die obligatorischen Abzüge (AHV/IV/ALV) bei der AHV-Zweigstelle der Gemeinde ab.
3.) Obligatorische Unfallversicherung
Wie jede Angestellte, hat auch die Reinigungskraft anrecht auf eine Unfallversicherung, die vom Arbeitgeber bezahlt wird. Verunfallt die Putzfrau während der Arbeit, so bezahlt die Unfallversicherung sämtliche Heilungskosten und ein Taggeld, berechnet auf dem Lohn, den die Familie bisher bezahlte.
Verunfallt die Putzfrau, ohne dass zuvor eine Versicherung abgeschlossen wurde, zahlt die UVG-Ersatzkasse. Das kommt allerdings teurer, als es die ursprüngliche Versicherung gewesen wäre. Der säumige Arbeitgeber muss die Prämien rückwirkend nachzahlen und dazu noch einen happigen Verzugszins.
4.) Nichtberufsunfallversicherung
Geht die wöchentliche Arbeitszeit über acht Stunden hinaus, so muss sie von diesem Arbeitgeber noch zusätzlich obligatorisch gegen Nichtbetriebsunfall (NBU) versichert werden. Diese Prämie darf im Gegensatz zur Prämie der Unfallversicherung vom Lohn abgezogen werden.
5.) Mindestens 25 Franken Stundenlohn
Der Dachverband Hauswirtschaft Schweiz schreibt in seinen Lohnempfehlungen, dass eine Haushaltshilfe, die einen klar umgrenzten Arbeitsbereich hat, mindestens 25 Franken pro Stunde verdienen sollte. Die Hälfte der obligatorischen Sozialabzüge, also 6,05 Prozent (10,1% AHV/IV/EO, 2% ALV) darf der Putzfrau direkt vom Lohn abgezogen werden. Die andere Hälfte muss der Arbeitgeber bezahlen. Er ist auch für die Abrechnung gegenüber der AHV verantwortlich.
6.) Lohnausweis
Vergessen Sie nicht, Ende Jahr einen Lohnausweis für Ihre Hausangestellte auszustellen. Ein entsprechendes Formular kann auf der Gemeinde bezogen werden.
Informationen für Hausangestellte
Tipp:
Ein nützliches Dossier, herausgegeben vom Verband Hauswirtschaft Schweiz mit Mustervertrag, Merkblatt und Lohnrichtlinien. Zu beziehen bei:
Hauswirtschaft Schweiz. www.hauswirtschaft.ch
Quelle: Umzugsratgeber
eingetragen von: Heidi
Ich benutze neuerdings "quitt.ch". Die kümmern sich um Arbeitsvertrag, AHV und Unfallversicherung etc. Trotzdem bleibe ich Arbeitgeber. Ist neu.
von Martina Lutz
Wir sind keine Putzfrauen,so viel Zeit muss sein das man uns mit Raumpflegerin betitelt.Es gibt Orte wo man angezeigt wird wenn man jemandem Putzfrau sagt. Schreibt euch das mal hinter die Ohren. Nur weil wir den Dreck anderer Leute machen heisst das nicht das wir Dreck sind.Andere machen gar nichts die springen aus Amt.
von Micha
Habt ihr noch nichts von Raumpflegerinen gehört.
von Mika
Great stuff, you heelpd me out so much!
von Lurraine
was ist mit dem Ferienanspruch, d.h. wie ist dieser abzugelten? Und der 13. Lohn?
Putzfrauen bzw. Arbeitgeberinnen kommen ohne Putzfrauenagentur nicht mehr aus, oder?
Heidi
von Heidi Lippuner
was ist mit dem Ferienanspruch, d.h. wie ist dieser abzugelten? Und der 13. Lohn?
Putzfrauen bzw. Arbeitgeberinnen kommen ohne Putzfrauenagentur nicht mehr aus, oder?
Heidi
von Heidi Lippuner
Das ist mir für die 4 stunden pro monat viel zu aufwendig!
Das müsste für so kleine anstellungen viel viel einfacher werden.
von A.N.
Sehr ausführlich geschrieben, vielen Dank. Das einzig richtig gute im Web. Danke
von Tanno
Es ist doch eine Zumutung der Ausgleichskasse resp. Gesetzgebers dass eine Privatperson plötzlich als Arbeitgeber auftreten muss. Wenn ich von einer freischaffenden Putzfrau eine DL in Anspruch nehme, muss ich sie doch nicht anstellen? Ich bin doch nicht verantwortlich dass sie als selbständig Erwerbende ihren Pflichten nachkommt, die Kontrolle ist Sache des Gesetzgebers und nicht der Privatperson! Wenn muss ich als Privatperson zum Angestellen machen den Kaminfeger, den Schreiner, den Elektriker, den Gärtner wann ja/wann nein? Das kann doch nicht sein, dass der Gesetzgeber seine Verantwortung einfach auf die Privatperson abschiebt! Wenn mir eine Putzfrau ihre DL anbietet muss ich doch nicht kontrollieren ob sie ihren Pfilchten als selbständig erwerbende nachkommt! Das ganze Verfahren ist einfach Schwachsinn!
von RDM
Wen eine Putzfrau (in einem kleinen Haushalt) weniger als 5 Std im Monat arbeited, muss man alles so machen?
von S.W.
