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Occasionen kaufen - Tipp und Tricks - Tipps und Tricks
(dieser Tipp wurde schon 386 mal gelesen)
Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu handeln:
erstens durch nachdenken, das ist der edelste, zweitens durch nachahmen, das ist der leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste. (Konfuzius)
Damit Euch beim Kauf Eures "Neuen gebrauchten Schmuckstücks" so manche bittere Erfahrung erspart bleibt, schreibe ich diesen Beitrag.
1. Die Auswahl und Vorinformation
Zunächst einmal ist klar, dass ihr die zahlreichen Angebote in den Medien und Kleinanzeigen gründlich vergleichen solltet. Habt ihr das Objekt Eurer Begierde schließlich gefunden, empfiehlt es sich, vorher genau über das Fahrzeug, seine Serienausstattung und den jetzigen Marktwert im Bilde zu sein.
Ist nämlich beispielsweise ein Autoradio serienmäßig, fehlt aber später, weil Junior damit die Omis betäubt, mindert das natürlich den Preis. Hier helfen Originalprospekte des Herstellers und vor allem die sogenannte "Autobewertungen" weiter. In ihr ist der aktuelle Wert aller Gebrauchtfahrzeuge detailliert aufgeführt.
Es gibt sie entweder im Buchhandel oder ihr könnt aber auch im Internet unter http://www.auto-bewerten.ch (leider inzwischen kostenpflichtig für (Fr. 10.-- ) den jetzigen Marktwert für Euer Wunschauto ermitteln.
2. Die Besichtigung
So gerüstet geht es nun ab zum Verkäufer. Wenn ihr könnt, nehmt jemanden mit, der etwas von Autos versteht. Außerdem ist Gebrauchtwagenkauf wie Teppichhandel: Für alle Fälle ist es immer gut, einen Zeugen in der Hinterhand zu haben. Lasst Euch nicht von dem breiten Grinsen und den blitzenden Goldzähnen des Verkäufers blenden. Im Zweifel ist er ein Hai und will Euch verschlingen. Bei der Besichtigung müsst ihr unbedingt die nachfolgende Liste "abhaken":
a. Auf Unfallschäden überprüfen ( erkennbar durch Lackabweichungen und Schweißnähte)
b. Wann ist der nächste Vorführtermin beim Strassenverkehrsamt und wann ist die Abgasuntersuchung fällig?
c. Wie steht's mit den Reifen ( ist noch genug Profil vorhanden, gibt es einseitige Abnutzung).
d. Unbedingt eine Probefahrt machen (auf Kupplung, Getriebe, Bremsanlage, Elektrik, Elektronik, Schiebedach, Spurlauf und Motorgeräusch achten).
e. Motor, Hinterachse und Getriebe auf auslaufendes Öl (Undichtigkeit)überprüfen. Achtung, ein blinkender, frisch gewaschener Motor soll hier oft über Mängel hinwegtäuschen. Er ist keinesfalls ein Zeichen dafür, dass alles in Ordnung ist, sondern eher das Gegenteil ist der Fall! Bitte auch Kühlflüssigkeit nachsehen ( achtet besonders auf Ölverschmutzung und Füllmenge)
e. Seht euch den Wagen gründlich und gezielt auf Rost an (Kotflügel, Boden, Kofferraum, Türen und besonders an versteckten Stellen unter dem Reserverad und im Innenraum unter Fußmatten).
f. Überprüft den Fahrzeugbrief und -schein danach, dass der Verkäufer rechtmäßiger Eigentümer ist(sonst Vollmacht vom Eigentümer zeigen lassen), und die Angaben zum Auto stimmen.
g. Unbedingt Servicehefteintragungen mit Kilometerstand überprüfen.
3. Der Kaufvertrag
Zwar wäre der Autokauf immer noch per Handschlag möglich und gültig!
Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Das heißt aber nicht, dass ihr jetzt in der Annahme, das Angebot gehe schon in Ordnung, bedenkenlos einschlagen solltet.
Gefällt Euch "die Karre" nach der Besichtigung noch, müsst Ihr zu Beweiszwecken immer einen schriftlichen Kaufvertrag abschließen, denn:
Für gebrauchte Autos von privat stehen Euch keine Gewährleistungsrechte wie bei einem Neuwagen zu. Die werden nämlich meistens durch die berühmte Formulierung "gekauft wie besehen" oder sonst ausgeschlossen.
Besonders beliebt sind Gebrauchte aus "erster Hand". Mit einer derartigen Formulierung sichert der Hai zu, dass das Fahrzeug bisher lediglich einen Vorbesitzer hatte. Unbedingt im Zweifesfall dem Strassenverkehrsamt anrufen und fragen wieviele Besitzer dieser Wagen schon hatte. Aufpassen: Bezeichnungen wie "einwandfrei", "tadellos" oder "neuwertig" sind keine Zusicherungen sondern nach der Rechtsprechung unverbindlich.
Lasst Euch nach Möglichkeit so viele Zusagen wie möglich, aber alle, auf die ihr unbedingt Wert legt, ausdrücklich schriftlich im Kaufvertrag vermerken. Weigert sich der Hai, gar nicht erst kaufen, denn er fletscht schon die Zähne, um Euch zu verschlingen!
4. Was sonst noch zu beachten ist
Handeln lohnt sich IMMER! Der Hai wird Euch nie gleich den Betrag nennen, den er wirklich mindestens haben will und dann soll er ruhig mit dem Preis etwas abtauchen, bevor Ihr Euch die Flossen reicht!
Raubfisch muss die Zulassungsstelle und seine Versicherung über den Verkauf des Fahrzeuges informieren. Dafür und für den Kaufvertrag gibt es in fast allen Schreibwarenläden Vordrucke oder sucht im Internet unter "Kaufvertrag".
Natürlich konnte ich hier langst nicht alles wichtige abhandeln, denn zum Gebrauchtwagenkauf gibt es mittlerweile Hunderte Dicker Wälzer. Ich hoffe aber doch, dass der eine oder andere, der bis hierher durchgehalten hat, einen Tipp mitnehmen konnte.
eingetragen von: Reto
Bin mit allem einverstanden, habe nur noch Ergänzungen:
Schaut euch die ReifenSEITEN an, sagt viel über den ev. etwas sehr sportlichen Fahrstil des Vorbesitzers, welcher vielleicht auch an anderen Orten Spuren hinterliess.
Bei Privatkauf, schaut Euch vorallem auch den VERKÄUFER an! Er fuhr schliesslich mit dem Auto, dass Ihr Euch kaufen möchtet. Hat er den Motor sanft warmgefahren? oder hat er schon den kalten Motor auf 5000U/min hochgejubelt? Hat er regelmässig (beim Tanken) nach dem Öl geschaut?
Bei der Besichtigung des Wagens unbedingt auch noch eine Vollbremsung machen. Bremst er gerade? ABS funktioniert?
einmal bei Fahrt auch die Handbremse ziehen, bremst sie?
Beim Young- und Oldtimerkauf am besten einen Club befragen und ggf. jemanden von dort zum Kauf mitnehmen, lohnt sich auch wenn man dieser Person die Zeit/Fahrkosten ersetzt!
von Urquattromarc
